Bei Trennungen fordern immer mehr Paare hohe Summen für die Pflege ihrer Haustiere. Als Haustierbesitzer könnten Sie nicht nur für den Ex-Partner, sondern auch für den Hund oder die Katze zahlen müssen. Scheidungsanwältin Siddhartha Shah, die zahlreiche solcher Fälle bearbeitet hat, bestätigt: „Die Forderungen nach Haustierunterhalt nehmen definitiv zu. Es wird zu einem echten Tauziehen, ähnlich wie bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Die eine Partei argumentiert: ‚Ich habe das Tier mit der Kreditkarte gekauft, es gehört mir.‘ Die andere: ‚Ich habe es großgezogen, es bleibt bei mir.‘ Da Haustiere oft wie Kinder gesehen werden, spielen starke Emotionen mit. Manchmal geht es um drei Tiere – das eskaliert den Konflikt um Pflege und Kosten.“ „Ich will keinen Unterhalt für mich, sondern für mein Haustier“
Samisha Mehta, Unternehmensberaterin, seit fünf Jahren verheiratet und nun getrennt, wandte sich an eine Anwältin. Sie fordert Unterhalt nicht für sich, sondern für ihren Labrador Zander: „Wir haben uns vier Jahre geliebt, dann getrennt. Zander ist unser gemeinsamer Welpe, den wir beide wollten. Ich sehe ihn als mein Kind. Nur weil wir auseinandergehen, soll er nicht leiden. Die Ausgaben müssen geteilt werden. Mein Ex will aussteigen, doch ich verlange Unterhalt für das Tier. Warum soll Zander seinen Lebensstandard verlieren? Früher gab es Gourmet-Futter, Tierarztbesuche und Spa – das muss so bleiben. Für mich selbst will ich nichts.“
Manche fordern Pauschalen oder Vorauszahlungen für 10 Jahre
Die Kosten umfassen Gourmet-Futter, Klinikbesuche, Tier-Spas und Hausbesuche vom Tierarzt. Shah: „Paare verlangen Pauschalen von 15.000 bis 25.000 Euro im Voraus – monatlich oder jährlich. Ein Klient sagte: ‚Hunde werden durchschnittlich 14 Jahre alt, zahlen Sie bitte für die nächsten 10 Jahre Pflege.‘ Die Leute kalkulieren genau wie bei eigenem Unterhalt. Es fehlt an klaren gesetzlichen Regelungen, doch die Forderungen häufen sich.“ Bei Verweigerung drohen Gerichtsstreitigkeiten oder Polizei.
Was sagt das Gesetz?
Shah betont: „Das Recht kennt keine klaren Vorgaben zur Haustierpflege. Streitigkeiten landen oft vor Gericht.“