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Tier zur emotionalen Unterstützung (ESA) registrieren: Expertenleitfaden mit rechtlichen Infos

Tiere pflegen seit jeher eine enge Bindung zum Menschen. Diese Beziehung hat in der Vergangenheit Assistenztiere hervorgebracht, die Menschen mit körperlichen oder medizinischen Einschränkungen unterstützen.

Diese Hunde wurden für ihre Loyalität geschätzt, doch neuerdings gewinnen Tiere zur emotionalen Unterstützung (ESA) als neue Kategorie an Bedeutung.

Was genau ist ein solches Tier, und wie zertifiziert man sein Haustier als ESA? Als Experten für Tiergesundheit und psychische Unterstützung erklären wir es detailliert.

Was ist ein Tier zur emotionalen Unterstützung?

Emotionale Unterstützungstiere (ESAs) spenden Menschen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen Trost und emotionale Stabilität. Sie erfordern kein spezielles Training, bieten aber therapeutischen Nutzen.

ESAs helfen häufig bei:

  • Angststörungen

  • Depressionen

  • Posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD)

  • Autismus

  • Bipolarer Störung

  • Chronischem Stress

Welche Tiere eignen sich als ESA?

Jedes domestizierte Tier kann potenziell als ESA qualifiziert werden. Häufigste sind ESA-Hunde. Unabhängig von der Rasse muss ein lizenzierter Psychologe oder Psychiater ein Empfehlungsschreiben ausstellen. Das Tier sollte sich in der Öffentlichkeit vorbildlich verhalten und keine Störungen verursachen.

Gibt es eine offizielle ESA-Zertifizierung? So gehen Sie vor

ESA-Tiere können über seriöse Online-Plattformen gegen Gebühr registriert werden. Diese bieten ESA-Briefe, Westen und Zubehör, um den Status kenntlich zu machen.

Wählen Sie Anbieter sorgfältig aus – recherchieren Sie gründlich, da einige kommerzielle Seiten kontrovers sind. Die meisten Online-Registrierungen kosten Geld, gewähren aber keinen rechtlichen Schutz.

Rechtlicher Status von ESAs

Da ESAs nicht trainiert sind, genießen sie nicht denselben Schutz wie Assistenztiere. Bundesgesetze wie der Air Carrier Access Act und der Fair Housing Act erlauben jedoch Flüge mit dem Tier und Wohnen in Mietwohnungen.

Im Unterschied zu Assistenzhunden dürfen ESAs nicht in haustierfreie öffentliche Bereiche wie Restaurants oder Supermärkte.

Ressourcen

https://www.avma.org/resources-tools/animal-health-welfare/service-emotional-support-and-therapy-animals