Eine neue Tierschutzregelung in Deutschland fordert von Hundebesitzern, ihren Vierbeinern zweimal täglich für insgesamt eine Stunde Gassi zu gehen. Die Debatte lodert: Hat der Staat das Recht, für die 9,4 Millionen Hunde im Land vorzuschreiben, was am besten ist? Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte diese Woche an, auf Basis von Expertenempfehlungen ein Gesetz eingeführt zu haben, das ausreichend Bewegung für Hunde sicherstellt.
„Haustiere sind keine Kuscheltiere – man muss ihre Bedürfnisse berücksichtigen“, betonte Klöckner und ergänzte: Hunde brauchen genügend Auslauf und dürfen nicht zu lange allein bleiben.
Da fast jeder fünfte deutsche Haushalt einen Hund hält, betrifft die „Tierschutzhundeverordnung“ – die auch Transporte von Nutztieren bei Hitze einschränkt – viele Bürger.
„Gassipflicht für Hundebesitzer? Müll!“, titelte die Bild-Zeitung scharf.
Ein Sprecher des VDH, des Deutschen Hundeverbands, meinte, die meisten Besitzer würden über die Vorgabe lachen – sie gingen ohnehin regelmäßig mit ihren Hunden spazieren.
„Eine Einheitsregel für alle Hunde ist gut gemeint, aber unrealistisch“, urteilte VDH-Sprecher Udo Kopernik.
Hundetrainerin Anja Striegel betont: Der Bedarf an Auslauf variiert je nach Gesundheit, Alter und Rasse. „Für einen jungen Labrador sind zwei Stunden ideal, für einen arthritischen Mops mit Herzproblemen weniger“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Beliebteste Rassen: Deutscher Schäferhund, Langhaar-Dackel („Wursthunde“), Labrador, Retriever, Jack Russell Terrier und Mops.
Offen bleibt die Durchsetzung: Das Ministerium verweist auf die 16 Bundesländer, Details fehlen jedoch.