Von Cheryl Lock
So unangenehm das Thema eigene Sterblichkeit auch sein mag: Die meisten Menschen planen ihr Testament und ihren Nachlass sorgfältig, um für ihre Liebsten zu sorgen.
Eltern und Paare priorisieren das oft, doch was ist mit pelzigen Familienmitgliedern? Immer mehr Haustierbesitzer erkennen die Notwendigkeit, für ihre Tiere vorzusorgen.
"In Nachlassplänen wird zunehmend für Haustiere gesorgt", erklärt Miriam Davenport, Senior Director of Development bei spcaLA. "Leider verstarben viele Besitzer bisher ohne Regelungen für ihre Tiere."
Eine Umfrage von Rocket Lawyer durch Harris Poll zeigt: Nur 18 % der Befragten würden Haustiere in ihren Nachlass einbeziehen. Millennials sind offener dafür (23 %) als Babyboomer (14 %).
Warum Sie Ihr Haustier im Testament berücksichtigen sollten
Viele wissen nicht, wie das geht – Experten helfen gerne. Anwalt Jason Turchin aus Weston, Florida, berät regelmäßig Haustierbesitzer. Ohne explizite Regelung gilt das Tier als Eigentum und unterliegt Erbfolgegesetzen. Ohne Testament entscheiden Intestaterbrecht-Regeln Ihres Bundesstaats darüber.
Nachlassplanung für Haustiere: So gehen Sie vor
"Nennen Sie im Testament einen Betreuer für Ihr Haustier, wie bei anderem Vermögen", rät Turchin. "Besser: Richten Sie einen Pet-Trust ein – entweder testamentarisch oder separat."
Ein Pet-Trust benennt Treuhänder oder Vormund und weist Vermögen für die Tierpflege zu. "Eine kleine Lebensversicherung mit dem Trust als Begünstigtem sichert langfristig die Versorgung", empfiehlt Turchin.
Ohne Plan droht dem Tier eine Übergabe an die örtliche Tierschutzbehörde – manche sind Tötungsstationen. "Planen Sie das ein!", warnt Turchin.
Ihre SPCA bietet oft Hilfsprogramme für solche Regelungen, schlägt Davenport vor.
Sprechen Sie immer mit dem designierten Betreuer: Allergien, Kosten oder Lebenserwartung (z. B. 60+ Jahre bei Schildkröten/Papageien) sind entscheidend. Nehmen Sie nichts an.