Von David F. Kramer
Der Begriff Diensttier weckt oft Bilder von Zugpferden oder Polizeihunden, doch ihre Rollen haben sich erweitert. Tiere unterstützen Menschen mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Beeinträchtigungen in vielfältigen Aufgaben. Sie gliedern sich in Begleittiere, Therapietiere und Tiere zur emotionalen Unterstützung – jede Kategorie unterliegt spezifischen Rechten und Pflichten nach Bundes- und Landesrecht. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Regelungen für Diensttiere und Tiere zur emotionalen Unterstützung.
Was ist ein Diensttier?
Gemäß Americans with Disabilities Act (ADA) ist ein Diensttier – meist ein Hund – ein individuell trainiertes Tier, das für eine Person mit Behinderung arbeitet oder spezifische Aufgaben erledigt, die mit der Behinderung zusammenhängen.
Typische Rassen wie Deutsche Schäferhunde oder Labradore dominieren, doch Größe und Rasse spielen keine Rolle, solange das Tier seine Aufgaben zuverlässig erfüllt.
„Arbeiten“ bedeutet, dass das Tier gezielt handelt, z. B. Blinden- oder Hörhunde leiten, Diabetiker warnen, Anfälle wittern oder an Medikamenteneinnahme erinnern.
Diensttiere müssen trainiert sein, doch es gibt keinen bundesweiten Standard. Besitzer dürfen selbst ausbilden. Zertifizierung erfolgt nicht zentral; einige Staaten erkennen Trainee-Hunde an.
Die Gesetze für Diensttiere
Diensttiere müssen jederzeit unter Kontrolle sein, stubenrein und geimpft nach lokalen Vorschriften.
Regulierende Behörden: ADA (Definition/Zweck), HUD (Wohnen), FAA (Flugreisen).
Staaten differenzieren in ca. 10 Kategorien:
- Bewerbung: Regelt Führ-, Hör- und Begleittiere.
- Barrierefreiheit: Erlaubte Orte, Ausnahmen aus Gesundheits-/Religionsgründen.
- Interferenz: Strafen für Störungen (meist Vergehen).
- Wohnen: Recht auf Tier ohne Zusatzgebühren.
- Lizenzierung und Gebühren: Oft befreit.
- Identifikation: Westen/Markierungen.
- Falsche Darstellung: Strafen für Missbrauch.
- Trainer: Gleiche Rechte wie Besitzer.
- „Gesetze zum weißen Stock“: Verkehrsregelungen für Blinde/Behinderte.
- Verletzung/Strafen: Bußgelder bis Haft für Schäden.
ADA erfordert keine Registrierung – Tiere gelten als Diensttiere, bis Gegenteiliges bewiesen. Erlaubt in Restaurants (inkl. Zubereitung), Hotels, Geschäften.
Sind bestimmte Rassen ausgeschlossen?
ADA schließt keine Rassen aus, auch nicht als ‚gefährlich“ geltende wie Pitbulls. Lokale Verbote könnten angefochten werden, doch öffentliche Sicherheit wiegt schwer.
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Was ist ein Tier zur emotionalen Unterstützung?
Laut Dr. Jennifer Coates, Veterinärberaterin bei petMD: Tiere, die von Psychotherapeuten als Therapie bei diagnostizierten psychischen Störungen verschrieben werden.
ESAs brauchen kein Training, bieten emotionale Linderung bei PTSD, Autismus, Bipolarität, Depressionen, Panikattacken etc. Weniger Schutz als Diensttiere.
Verschreibung durch Psychologen/Therapeuten (DSM-basiert). Keine offizielle Dokumentation nötig.
Die Gesetze für ESAs
Geregelt durch Air Carrier Access Act (ACCA) und Fair Housing Act (FHA). Kein öffentlicher Zugang.
FHA: Recht auf Wohnen mit ESA, wenn Behinderung vorliegt und Tier Symptome lindert. Schriftliche Anfrage vor Mietbeginn, Arztestätigung reicht. Keine Haustiergebühren, volle Objektzugang, Haftung für Schäden bleibt.
Vermieter dürfen nicht verzögern, Details der Behinderung nicht erfragen.